AGB - Schwimmschule Ade - Schwimmkurse für Babys und Kinder

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Schwimmschule Ade
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen


1. Anmeldung
Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zustande, der zur Zahlung der Kursgebühren verpflichtet. Der Anmeldende erkennt mit seiner Unterschrift die Teilnahmebedingungen an und bestätigt damit ferner, dass die Information Was ist vor Kursbeginn zu beachten? auf unserer Homepage, gelesen wurde und akzeptiert wird.


2. Gesundheit
Sofern keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, kann jeder am Schwimmunterricht teilnehmen. Mit Ihrer Unterschrift  bestätigen Sie, dass Ihr Kind zu Kursbeginn unter keinen ansteckenden Krankheiten leidet und körperlich belastbar ist. Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte mit Ihrem Kinderarzt. Kursrelevante körperliche und/oder gesundheitliche Einschränkungen müssen der "Schwimmschule Ade" schnellstmöglich mitgeteilt werden.


3. Zahlungsbedingungen
Überweisung: Auf das Konto IBAN: DE12 6649 0000 0023 7084 00, BIC: GENODE61OG1 bei der VOLKSBANK IN DER ORTENAU EG, Kontoinhaberin Marcela Ade – Schwimmschule Ade. Unter Verwendungszweck benötigen wir folgende Angaben: Name des Kindes, Tag und Uhrzeit des Kurses.
Barzahlung: Nach Absprache in unserer Geschäftsstelle, Waldstr. 33, 78048 Villingen-Schwenningen.


4. Rücktritt
In Ihrem erstgebuchten Kurs ist es möglich, bis  spätestens nach der ersten Schwimmstunde vom Vertrag zurückzutreten. Bei Folgekursen muss der schriftliche Rücktritt bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Bei rechtzeitigem Rücktritt wird Ihnen die Kursgebühr abzüglich 20.-€ Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Bei einem späteren Rücktritt oder Nichterscheinen wird die gesamte Kursgebühr berechnet. Ein Ersatzteilnehmer (passenden Alters) wird gerne angenommen. Die Ab-/ Ummeldung erfolgt schriftlich.


5. Mindestteilnehmerzahl
Beim Babyschwimmen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 4, beim Kleinkinderschwimmen und den Schwimmkursen beträgt die Mindestteilnehmerzahl 5. Sollte diese unterschritten werden, bietet die "Schwimmschule Ade" vor Kursbeginn einen Alternativtermin an. Grundsätzlich wird bei der Kursbelegung  darauf geachtet, die Kinder altersnah und mit ähnlichem Entwicklungsstand zusammen zu führen.

6. Ausfall - Ausfall seitens der Kursteilnehmer
Nicht wahrgenommene und nicht rechtzeitig entschuldigte Termine von  Kursteilnehmern werden nicht rückerstattet und können nicht nachgeholt  werden.
Ausfall seitens der Schwimmschule:
Im Fall einer Verhinderung der "Schwimmschule Ade" (z.B. wegen technischer Defekte, Krankheit des  Schwimmlehrers oder sonstiger zwingender Gründe) können keine Ersatzansprüche seitens der Kursteilnehmer gestellt werden. In diesen Fällen verlängert sich die Vertragsdauer jeweils um die Dauer der Verhinderung. Bei Krankheit der/des Kursleiter/in versucht die "Schwimmschule Ade" einen Vertretungslehrer zu organisieren.


7. Nicht in Anspruch genommene Schwimmstunden durch den Kursteilnehmer
Krankheitsbedingt können max. zwei Schwimmstunden nach Maßgabe freier Plätze nachgeholt werden.

Unterschiede wie folgt:
Babyschwimmkurse:
Es wird ein Nachholtermin im Anschluss des Kurses und ein zweiter Nachholtermin nach Maßgabe freier Plätze durch die "Schwimmschule Ade" angeboten. Absagen müssen spätestens am Abend vor dem Schwimmkurs erfolgen!
Kleinkinderschwimmen und Schwimmkurse:
Im Anschluss der Kurse werden durch die "Schwimmschule Ade" zwei Nachholtermine angeboten. Ungenutzte Leistungen können, selbst mit ärztlichem Attest, nicht ersetzt oder verrechnet werden.


8. Haftungsbeschränkung
Die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, mit Ausnahme solcher wegen schuldhaften Leistungsverzugs, zu vertretender Unmöglichkeit oder verschuldeter Nichterfüllung, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Um einen reibungslosen Kursablauf gewährleisten zu können, ist es  notwendig, den Anweisungen der Kursleiter/innen unbedingt zu folgen. Falls dies nicht erfolgt, ist eine Fahrlässigkeitshaftung ausgeschlossen. Die "Schwimmschule Ade" haftet nicht für Diebstähle. Für mutwillig angerichtete Schäden an den Anlagen und Geräten der Schwimmschule haften Eltern für ihre Kinder. Die Kursteilnehmer und Begleitperson/en betreten und nutzen die Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr. Der direkte Schwimmhallenbereich darf nicht betreten werden, solange in diesem Bereich kein/e Kursleiter/in anwesend ist.


9. Sonstiges
Der Schwimmschule Ade stehen alle  Urheber-Nutzungsrechte an Foto- und Videoaufnahmen zu, die in ihrem  Auftrag während des Unterrichts hergestellt werden.


10. Schlussbestimmung
Sollte eine der Bedingungen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt der restliche Vertrag sowie die weiteren Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Anstelle dieser nichtigen oder unwirksamen Bedingungen treten die gesetzlichen Bedingungen ein.

Stand Januar 2014, Marcela Ade, Waldstraße 33, 78048 Villingen
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